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Suchen Sie schnell und einfach den Halter oder die Halterin eines
bestimmten Kennzeichens mit der Eingabe der Kontrollschildnummer
ins nachstehende Feld.
Gemäss eidg.Verkehrszulassungsverordnung (VZV) kann der Name und die Adresse von
Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden (Art. 126 Abs. 1 VZV).
Wie kann ich meine Halterdaten sperren lassen?
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